Eine Wärmebildkamera, die den gesamten Gebäudepark der Schweiz erfassen könnte, würde erstaunlich wenige Wärmebrücken (rot) entdecken.
Foto: AdobeStock (Ingo Bartussek)

Im August 2025 hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) die fünfte Auflage der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) verabschiedet. Diese basieren u. a. auf den sechs im Strategiepapier Gebäudepolitik 2050+ definierten Grundsätzen im Sektor Gebäude.


Text: Olivier Brenner


Die Transformation der Energieversorgung im schweizerischen Gebäudepark findet seit geraumer Zeit statt und lässt sich an folgenden Zahlen ablesen: Der Treibhausgas-Ausstoss der Schweizer Gebäude betrug 2024 rund 8,8 Millionen Tonnen CO₂. Er lag damit 47 Prozent unter dem Wert von 1990. Ebenfalls rückläufig ist der Energieverbrauch in Gebäuden – dies trotz wachsender Bevölkerung und steigender Wohnflächen und betrug 2024 zirka 81 TWh. Gegenüber dem Jahr 2000 entspricht dies einem Rückgang von 17 Prozent. Der Bedarf für Raumwärme – mit 72 Prozent der grösste Anteil am Energieverbrauch in Gebäuden – sank in diesem Zeitraum um knapp 20 Prozent respektive 14 TWh, jener für Warmwasser um 7 Prozent und für die Beleuchtung sogar um 27 Prozent.

Diese Entwicklung ist das Ergebnis besserer Wärmedämmung von Neubauten, einer Erhöhung energetischer Sanierungen bei Bestandsbauten und des gesteigerten Einsatzes von Wärmepumpen bei Neubauten sowie beim Heizungsersatz. Im Jahr 2013 betrug der Anteil der verkauften Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wurden, 60 Prozent. Im Jahr 2023 lag dieser Anteil bei lediglich 12 Prozent. Im gleichen Zeitraum konnte der Anteil der Wärmepumpen von 36 auf 83 Prozent erhöht werden.

Im Vergleich zu 1990 sank der Anteil der fossilen Heizungen im Bestand in der Schweiz von 67 auf 52 Prozent im Jahr 2024. Zudem zeigen die energetischen Erneuerungsraten bei der Gebäudehülle eine positive Entwicklung. Die Sanierungsraten haben sich in der Dekade ab 2010 bis 2019 im Vergleich zur Vordekade um rund 45 Prozent erhöht. Die energetischen Sanierungsraten für Fenster liegen bei ungefähr 3 Prozent, für Aussenwände bei 1,5 Prozent und für Steildächer bei 2 Prozent des Gebäudebestands.

Sechs Grundsätze – Umsetzung in den MuKEn 2025

Die Gebäudepolitik 2050+ basiert auf den bisherigen Erkenntnissen und den Energieperspektiven 2050+ des Bundes und definiert sechs Grundsätze, die als wesentliche Hebel zur Zielerreichung im Sektor Gebäude dienen.

1. Energieeffizienz: Neue Gebäude weisen generell eine hohe Energieeffizienz auf. Bei ungenügend wärmegedämmten Gebäuden muss die Energieeffizienz verbessert werden.

2. Erneuerbare Wärme: Neue Gebäude versorgen sich vollständig mit erneuerbarer Wärme. In bestehende Gebäude werden nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut. Spätestens ab 2050 sind alle Gebäude CO₂-frei zu betreiben.

3. Erneuerbare Stromerzeugung: Neue und bestehende Gebäude versorgen sich zu einem angemessenen Anteil mit vor Ort produzierter, erneuerbarer Elektrizität, welche auch den Bedarf für die Wärmeerzeugung und die Elektromobilität berücksichtigt. Anreize unterstützen die weitergehende PV-Nutzung auf geeigneten Flächen der Gebäudehülle.

4. Digitalisierung: Für den optimalen Betrieb des Gebäudeparks werden vermehrt digitale Technologien eingesetzt.

5. Vorbildfunktion der Kantone: In bestehende kantonseigene Gebäude werden nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut. Spätestens ab 2040 sind die kantonseigenen Gebäude CO₂-frei zu betreiben. Kantonseigene Gebäude nutzen bis spätestens 2040 die für PV-Anlagen geeigneten Flächen der Gebäudehülle und versorgen sich zu einem angemessenen Anteil selbst mit erneuerbarer Elektrizität.

6. Graue Energie: Neue Gebäude weisen einen möglichst geringen Verbrauch von grauer Energie über ihren gesamten Lebenszyklus auf.

Bei den MuKEn 2025 handelt es sich bereits um die 5. Auflage der kantonalen Mustervorschriften, welche ein Basismodul mit wichtigen umzusetzenden Anforderungen sowie diverse von den Kantonen fakultativ wählbare Zusatzmodule beinhalten. Die Teile des Basismoduls enthalten die minimalen bundesrechtlichen Vorgaben an die Kantone sowie die Vorgaben der «Gebäudepolitik 2050+». Die Zusatzmodule behandeln Themen wie Heizungen im Freien, Freiluftbäder, Ferienhäuser und -wohnungen sowie dezentrale Elektroheizungen und Elektromobilität. Diese können von den Kantonen fakultativ übernommen werden.

Entwicklung Verkauf Heizsysteme CH Anteil verkaufte Heizsysteme 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Anteil fossile Systeme Anteil erneuerbare Systeme • 7 von 10 verkauften Heizsystemen nutzen erneuerbare Energien

Wichtige Neuerungen

Die bisherige Berechnung des Wärmeenergiebedarfs zur Einhaltung des Grenzwerts an Neubauten entfällt. Stattdessen kann die Erfüllung der Anforderungen an den Energiebedarf von Neubauten durch die Einhaltung der Einzelanforderungen – gut gedämmte Gebäudehülle, fossilfreie Wärmeerzeugung, Anlage zur Eigenstromerzeugung – oder einer Systemanforderung erbracht werden. Die Systemanforderungen sind erfüllt, wenn entweder ein Minergie-Label eingereicht wird oder mit einem GEAK die Einhaltung der GEAK-Klassen B-A-A und der Vorgaben betreffend graue Energie nachgewiesen wird.

Bei Neubauten wird wie bis anhin verlangt, dass jedes Gebäude einen angemessenen Anteil des Stromverbrauchs durch eine Eigenproduktion abdeckt. Die Leistungsanforderung wurde von 10 auf 20 W/m² Energiebezugsfläche (EBF) verdoppelt. Neu soll auch bei einer erheblichen Dachsanierung ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt werden. Die zu installierende Leistung der Elektrizitätserzeugungsanlage muss mindestens 10 W/m² EBF betragen. Solarthermieanlagen und bestehende Photovoltaikanlagen können angerechnet werden.

Lebenszykluskosten

Neu ist der Wärmebedarf von Neubauten und beim Ersatz eines Wärmeerzeugers vollständig mit erneuerbarer Energie oder nicht anderweitig nutzbarer Abwärme zu decken. Beim Wärmeerzeugerersatz kann eine Ausnahme geltend gemacht werden, sofern die Lebenszykluskosten für ein System mit erneuerbaren Energien mindestens 25 Prozent höher ausfallen als bei einem mit fossilen Brennstoffen betriebenen Wärmeerzeuger. In diesem Ausnahmefall müssen mindestens 20 Prozent des massgebenden Wärmebedarfs eingespart oder mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.

Aufgenommen wurden die Betrachtung des Ressourcenbedarfs bei der Erstellung von Neubauten und die Einführung von Anforderungen an die damit verbundenen Treibhausgasemissionen. Bei neuen oder zu ersetzenden Klimaanlagen für die Aufrechterhaltung des Komforts besteht neben den bisher möglichen Varianten neu die Möglichkeit, eine PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung zu installieren, deren elektrische Leistung den elektrischen Leistungsbedarf der Kälteerzeugungsanlage abdeckt.

Grafik: BFS – Gebäude- und Wohnungsstatistiken (GWS)

Fazit

Der Gebäudepark ist auf einem guten Weg: Sowohl die CO₂-Emissionen als auch der Energieverbrauch konnten signifikant gesenkt werden. Um die nationalen Energie- und Klimaziele zu erreichen, sind jedoch weitere Anstrengungen und eine konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen Weges notwendig. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen ist die Weiterentwicklung der Energievorschriften der Kantone. Mit den MuKEn 2025 liegt ein Paket möglicher Vorschriften bereit. Diese unterstützen die Einhaltung der nationalen Ziele und fördern die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und Energieimporten.

MuKEn 2025 Übersicht Basismodul Was bleibt gleich (ändert moderat) • Wärmeschutz von Gebäuden (SIA 380/1) • Gebäudetechnische Anlagen • Elektrische Energie (SIA 387/4) • Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen • Sanierungspflicht zentrale Elektro-Wassererwärmer • VHKA in Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen • GEAK & Förderung Nennenswerte Veränderungen • Eigenstromerzeugung bei Neu- und Bestandesbauten • Wärmeerzeuger (fossilfrei in Neu- und Bestandesbauten) • Gebäudeautomation wird Basismodul Was ändert wesentlich (neu) • Energiebedarf von Neubauten • Graue Energie bei Neubauten

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